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Channel: Kommentare zu: Der Internationale Seegerichtshof als Menschenrechtsgericht?
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Von: Simon Neumann

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Sowohl die Entscheidung als auch die Sondervoten werfen in der Tat eine ganze Reihe von grundlegenden Fragen auf. An dieser Stelle kann ich nur auf einige Punkte hinweisen, die für die Beantwortung eine Rolle spielen könnten – selbstverständlich ohne Anspruch auf eine erschöpfende Klärung.

Der Sinn und Zweck von Art. 300 SRÜ ist eine Problematik für sich: Bereits im SRÜ-Kommentar von Nordquist aus dem Jahr 1989 ist zu lesen: „It is rare, however, for a provision of this kind to be included in an international treaty, and it would be idle to speculate on the possible interpretation and application of this article”. Diese Unsicherheit scheint bis heute fortzubestehen und sich auch in deiner Frage zu äußern. Hinzu kommt, dass Rechtsmissbrauch eigentlich nur eine bestimmte Ausübung eines bestehenden Rechts meint, die grundsätzlich keine Rechtsverletzung darstellt – dies wäre im Zusammenhang mit der Einbeziehung anderer Völkerrechtsmaterien zu berücksichtigen.

Was Art. 2 Abs. 3 SRÜ angeht, so ist es natürlich eine Sache der Auslegung und der entsprechenden Argumente: Ein weites Verständnis erfasst alle anderen Völkerrechtsnormen, ein enges möglicherweise nur einige Menschenrechte.

Die genaue Intention eines obiter dictum festzustellen dürfte allgemein schwierig sein. Für die Lösung des konkreten Falls sind diese nicht notwendig – dennoch existieren sie. Warum spricht der ISGH an, was offensichtlich ist, nämlich, dass man Menschenrechte nicht verletzen darf? Und das auch noch, wo er die Klage für unzulässig hält? Wenn man die Verletzung von Menschenrechten im Anwendungsbereich des Seerechts als Rechtsmissbrauch qualifizieren will (Problematik oben), dann muss als Konsequenz eine materiellrechtliche Prüfung der Menschenrechtsverletzung erfolgen. Die genaue Prüfungsdichte ist eine andere Frage. Möglich ist z.B. auch, dass sich der Gerichtshof auf die Bejahung von Verletzungen in evidenten Fällen beschränken würde.


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